Beiträge von Mimamel

    Bei mir sind es die Haltegriffe über der Tür. Meine Frau bräuchte die wegen ihrem Rheuma. Außerdem hätte ich gerne mehr Platz. Vor Monaten wurde dann Gelenkes dass der iX5 140 kWh bekommt. Da dachte ich, fast 1.000 km Reichweite. Genial.


    Und jetzt kommt so eine lahme Kiste. 210 km/h max mit weniger PS, weniger Beschleunigung (beides mit egal) und nur 840 km Reichweite trotz riesiger Batterie für 100k€ Basis. Aua.


    Ich finde das enttäuschend. Aussehen, kann man eh drüber streiten. Wegen eines Hecks würde ich den iX5 jedenfalls nicht von mir weisen, solange er nicht wie ein Multipla aussieht. Aber ein 3 to Schiff mit der Reichweite und einem hohen Verbrauch. Die 140 kW hat das Auto nur bekommen, damit er wenigstens etwas über 800km WLTP kommt. Mich schrecken die E-Auto Eigenschaften komplett ab.

    Zumindest Stand heute gibt es im Konfigurator keine Dachreling.


    Der iX5 hat mit 140 kWh übrigens nur 848 km WLTP Reichweite max. Wegen des schlechten CW-Wertes und der größeren Stirnfläche wird er wohl auf der AB deutlich weniger Reichweite haben als der iX3.


    Da verzichte ich gerne auf die Dachreling. Einen iX5 mit 2,9to ist irgendwie keine gute Option. Aber vielleicht kommt ja noch eine Dachreling beim iX3 Facelift. Wer weiß.

    Die Drittanbieter Wallboxen DC BiDi sind aber teurer als die BMW Wallbox, oder? Und AC BiDi kann der OBC des iX3 nicht.


    Ich finde, wenn man noch keine WB hat, dann kann man auch die DC WB von BMW nehmen. Dann relativiert es sich, da es ja nur ein Aufpreis zu einer sowieso notwendigen WB ist.


    Am Ende ist das die gleiche Entscheidung wie eine eigene WB. Die sparen sich manche, weil sie sagen „ist viel zu teuer. Dann lieber ein Ladeziegel, ich habe ja schon eine CEE Steckdose“.


    Jeder wie er mag. Ich finde die DC WB von BMW recht günstig. Ich hätte nur gern 22 kW und eine vernünftige API um sie selber ansteuern zu können. Zumindest ein Modbus TCP mit dokumentierten Registern. Dann wäre sie interessant.


    Fazit: mir fehlen Features und nicht „billigster Preis“.

    Urteil zu Elektroautos

    Rückgabe wegen zu wenig Reichweite möglich
    Die WLTP-Angabe und die reale Reichweite von E-Autos weichen oft voneinander ab. Ab einem bestimmten Wert kann diese Abweichung laut einem Gerichtsurteil eine Reklamation rechtfertigen.

    Diese Aussage passt aber nicht zum Gerichtsurteil. Dass ein Auto im Alltag eine andere Reichweite als der WLTP Zyklus hat, ist Physik und war wohl auch dem Gutachter und dem Richter klar.


    Das Auto sollte laut Hersteller 332 bis 334 km WLTP haben. Nach 3 Jahren hatte es aber nur 281 km WLTP auf dem Prüfstand geschafft. Das Gericht hat pro Jahr maximal 2,5% Degradation zugebilligt also 7,5%. 18% Degradation durch Alterung der Batterie sei zu viel, laut Gericht.


    Das Handelsblatt hat es gut beschrieben. Der Artikel von electrive ist ziemlich besch…..eiden.